§14 Leitfaden

Leitfaden für §14 Blätter

erstellt von Alexander Karle.

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Tipps zur Erstellung von § 14 Betriebsanweisungen

Kopfzeile

Genaue Bezeichnung für Arbeitsplatz, Tätigkeit und Arbeitsbereich

Gefahrstoffbezeichnung

Trivialname, chemische Bezeichnung oder im Betrieb üblicher Name. CAS Nr. nicht nötig.

Gefahren für Mensch und Umwelt

R-Sätze ohne Nummern und Gefahrstoffsymbole aus dem SDB, Wassergefährdungsklasse, Erdung ja/nein?

Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln

Notwendige PSA wie Art der Handschuhe, Brille welche Filter für Maske (z.B.: Kombifilter), Piktogramme für Hautschutz etc., „nicht Rauchen“ weglassen.
Behälter dicht geschlossen halten, Einatmen von Dämpfen vermeiden, von Zündquellen fernhalten.

Verhalten im Gefahrfall

Gefahrenbereich verlassen, Feuerwehr alarmieren, MA und VG warnen, Notrufnummer immer! Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemieschutzanzug wenn nötig, dann auch Piktogramm.
Löschmittel genau angeben (H2O, CO2, Schaum etc.)

Erste Hilfe

Piktogramme für: Notbrause, Augenbrause, Erste Hilfe.
Benetzte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Verschlucken Erbrechen lassen oder nicht?.
Wenn Arzthilfe, welchen dazuschreiben.
Bei Augenkontakt spülen bis Arzt kommt, dann Augenarzt.
Notarzt immer bei giftigen Produkten.
Bei großflächigen Benetzungen ausziehen und mit Notbrause abduschen.
Nach Einatmen Ruhe, Frischluft (O2?), Arzthilfe

Sachgerechte Entsorgung

Das Bindemittel angeben. Wie wird Produkt und Bindemittel entsorgt?.
Bei großen Mengen technische Hilfe mit Tel. Nr.. Was sind große und kleine Mengen?

Allgemeines

Wenn möglich keine Fremdwörter verwenden, so ausführlich aber einfach wie möglich. Ein Laie muss damit klar kommen.
Schutzmassnahmen richten sich nach der Tätigkeit (z.B.: Probenahme oder Kontakt mit großen Mengen)