|
Vorgesetzte wissen häufig von den Problemen Ihrer MA mit Alkohol, unternehmen allerdings nichts. Warum?
- Unangenehme Situation für den Vorgesetzten (Führungsproblem)
- Persönlich aufgebaute Beziehungen werden gestört
- Angst vor Konsequenzen
- Angst vor Fehlurteilen
- Blossstellung von MA
- Objektive Beweisführung ist Schwierig
- Soziale Konsequenzen für MA
- Rücksicht auf Familie (Sozialer Abstieg)
- Mitarbeiter soll noch eine Chance bekommen
- Problem der Verharmlosung
Was spricht für ein konsequentes Durchgreifen in Bezug Alkohol am Arbeitsplatz?
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Vermeiden von Fehlbedienungen
- Fürsorgepflicht des Vorgesetzten
- Die Gesundheit des MA (Alkoholmissbrauch ist eine Krankheit)
- Der MA soll sein Fehlverhalten erkennen
- Kurzfehlzeiten reduzieren
- Vorbildfunktion wird untergraben
- Risikobereitschaft steigt (Aggressivität)
- Leistungsbereitschaft fällt
- Betriebsfrieden erhalten
Welche Schritte werden Eingeleitet, wenn ein Alkoholisierter MA gemeldet wird?
- Keine Weiterbeschäftigung
- Vertrauensmann informieren
- Vorgesetzte bzw. Betriebsleiter Informieren
- Vorgesetzte soll ein vertrauliches Gespräch mit den MA führen
- Auf Beratungsangebote hinweisen
- Konsequenzen aufzeigen wenn keine Besserung stattfindet. (Diese müssen dann auch durchgezogen werden, da es sonst zu einem Starken Autoritätsverlust kommt)
Direkte Massnahmen
- MA durch die Ambulanz abholen lassen und die Arbeitsfähigkeit feststellen lassen (Alkoholtest)
- Kein Aufenthalt auf dem Werksgelände ohne Begleitung
- Benutzung des Kfz. / Fahrrad unterbinden
- Heimtransport durch Fahrbereitschaft / Taxi / oder verständigte angehörige (Die Kosten trägt der MA selbst)
- Den Fahrer anweisen, den Besoffenen MA bis zur Hautür zu begleiten
- Kein Entgelt für die Zeit ohne Arbeitsleistung
- Nach dem Vorfall muss ein Gespräch mit dem MA, Vertrauensmann, dem Vorgesetzten und eventuell der Sozialberatung Stattfinden um weiter Massnahmen festzulegen.
|